FOCUSON Group – MMF GmbH 

AGB – Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Allgemeines

1.1 Geltungsbereich

Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der MMF GmbH erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn im Einzelfall keine ausdrückliche Bezugnahme auf diese erfolgt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für sämtliche zukünftige Geschäfte, die der Kunde mit der MMF GmbH schließt. Allgemeine Einkaufs- oder sonstige Bedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die MMF GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nur für Unternehmergeschäfte, d.h. Rechtsgeschäfte, die mit Unternehmern im Sinne des KSchG geschlossen werden.

1.2 Änderungen der AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der MMF GmbH jederzeit geändert werden. Änderungen sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam, sofern der Kunde der Änderung nicht schriftlich widerspricht. Die MMF GmbH wird den Kunden von seinem Recht, der AGB-Änderung binnen einer Frist von drei Wochen schriftlich zu widersprechen, informieren. Im Fall eines Widerspruchs gelten die bisherigen AGB weiter. Die jeweils aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auf der Website www.focuson.eu abrufbar und wird dem Kunden auf Wunsch zugesandt.


2 Vertragsabschluss

2.1 Angebote

Die Bestellungen des Kunden (Auftragsbestätigung) stellen das Angebot im Rechtssinn dar, an das der Kunde während einer iSd § 862 ABGB angemessenen Frist gebunden ist. Mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen gleich welcher Art (insbesondere Beschreibungen, Angaben über Qualität, Beschaffenheit, Zusammensetzung und Verwendbarkeit) von der MMF GmbH sind unverbindlich und freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind und stellen keine Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft dar. Auskünfte, technische Beratungen und sonstige Angaben erfolgen unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

2.2 Annahme

Der Vertrag kommt durch eine Auftragsbestätigung der MMF GmbH oder durch Ausführung der Leistung zustande, wobei die MMF GmbH auch zu einer teilweisen Annahme des Angebotes des Kunden berechtigt ist, wenn dies nach der Art des Geschäftes möglich ist.


3 Leistungsinhalt

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung in der Bestellung des Kunden (Auftragsbestätigung). Die MMF GmbH schuldet keine erfolgsbezogenen Leistungen, sondern verpflichtet sich auf Vertragsdauer zur ordnungsgemäßen und sorgfältigen Erbringung der vereinbarten Dienste.

3.1 Leistungsänderungen

Änderungen gegenüber der vereinbarten Leistung beziehungsweise Abweichungen sind dem Kunden zumutbar, wenn sie sachlich gerechtfertigt sind. Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoffbedingte Veränderungen.

3.2 Termine und Fristen

Vereinbarte Termine beziehungsweise Fristen sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurde.

3.3 Materialbeistellungen und Eigentumsvorbehalt

Materialbeistellungen durch die MMF GmbH bleiben bis zur vollständigen Bezahlung deren Eigentum (Eigentumsvorbehalt). Bei Be- oder Verarbeitung und Verbindung des von der MMF GmbH beigestellten Materials steht der MMF GmbH der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der durch Be- oder Verarbeitung entstandenen Sache im Verhältnis des Wertes des von ihr beigestellten Materials zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung zu. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen dürfen weder verpfändet noch sicherungshalber übereignet werden. Im Falle einer Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen durch den Kunden erstreckt sich das vorbehaltene Eigentum auf den zukünftigen Erlös beziehungsweise die Kaufpreisforderung aus diesem Geschäft. Im Falle einer solchen Weiterveräußerung ist der Kunde verpflichtet diese umgehend zu melden und den Erlös getrennt zu verwahren. Stellt die MMF GmbH für einen Auftrag Werkzeuge, Formen oder ähnliche Hilfsmittel her, bleiben auch nach Beendigung des Auftrages sämtliche Eigentums-, Urheber- und sonstigen Verwertungsrechte bei der MMF GmbH.

3.4 Ort der Leistungserbringung

Die Arbeiten werden, je nach Erfordernissen, in den Räumlichkeiten des Auftraggebers, bei einem Vertragspartner des Auftraggebers oder in den Geschäftsräumlichkeiten der MMF GmbH durchgeführt. Ist der Kunde nicht über alle Liegenschaften, Gebäude und Räume, die für die Leistungserbringung in Anspruch genommen werden müssen, verfügungsberechtigt, so hat er die Zustimmung des hierfür Verfügungsberechtigten einzuholen. Werden Leistungen in den Räumlichkeiten eines Vertragspartners des Auftraggebers erbracht, so verpflichtet sich der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die MMF GmbH beziehungsweise deren Mitarbeiter während der Leistungserbringung der ungehinderte Zutritt ermöglicht wird und den Mitarbeitern der MMF GmbH ausreichend Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber wird die MMF GmbH von allenfalls verrechneten Kosten freistellen bzw. verpflichtet sich, die von der MMF GmbH weiterverrechneten Kosten (insbesondere Flächen- bzw. Logistikkosten) zu bezahlen.


4 Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, der MMF GmbH alle für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Weisungen – insbesondere Arbeitsanweisungen – rechtzeitig zu erteilen und sonstige Informationen zur Verfügung zu stellen. Unterlässt es der Kunde, Arbeitsanweisungen rechtzeitig und schriftlich zu erteilen, ist die MMF GmbH berechtigt seine Leistungen mit dem Vertragspartner des Kunden zu koordinieren. Die Weisungen des Vertragspartners des Kunden gelten in diesem Fall als Weisungen des Kunden. Während eines aufrechten Vertragsverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, der MMF GmbH alle geänderten oder neu eintretenden Umstände, die im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistungen von Bedeutung sein könnten, unverzüglich nach Bekanntwerden derselben mitzuteilen. Der Kunde wird einen bevollmächtigten Ansprechpartner benennen, der befugt ist, sämtliche für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Erklärungen abzugeben beziehungsweise entgegenzunehmen. Unterlässt es der Kunde, einen bevollmächtigten Ansprechpartner rechtzeitig zu benennen, gilt der Vertragspartner des Kunden beziehungsweise dessen Mitarbeiter als befugt, die für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Erklärungen abzugeben beziehungsweise entgegenzunehmen.


5 Preise und Kostenvoranschläge

5.1 Preise

Alle Entgelte verstehen sich exklusive Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Es steht der MMF GmbH frei, Anzahlungen und/oder Sicherheiten für die Bezahlung ohne Angabe von Gründen zu verlangen. Werden Anzahlungen nicht geleistet und/oder Sicherheiten nicht bestellt, ist die MMF GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und allfällige Schäden, die durch die Vertragsauflösung entstehen, ersetzt zu bekommen.

5.2 Änderungen der Preise

Treten infolge von Umständen, die nicht vom Willen der MMF GmbH abhängen, Erhöhungen von zur Leistungserstellung notwendigen Kosten, Erhöhungen der Erzeuger- und/oder Großhandelspreise, Lohnkostenerhöhungen durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag, Erhöhung oder Neueinführung von Abgaben oder Erhöhungen aufgrund von Wertsicherungsklauseln oder Erhöhungen der Kalkulationsgrundlagen ein, so erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend.

5.3 Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge werden nur schriftlich erteilt und verpflichten die MMF GmbH weder zur Annahme des Auftrages noch zur Durchführung der im Kostenvoranschlag verzeichneten Leistungen, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Bei Erstellung eines verbindlichen Kostenvoranschlages ist die MMF GmbH an die darin enthaltenen Preisansätze zwei Wochen lang gebunden. Kostenvoranschläge sind stets kostenpflichtig. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach den zur Zeit der Erbringung der Leistung gültigen Preislisten von der MMF GmbH.


6 Zahlungsbedingungen, Verzug

6.1 Zahlungsbedingungen

Einwendungen gegen die Richtigkeit einer Rechnung sind innerhalb von längstens zwei Wochen ab Rechnungserhalt schriftlich an die MMF GmbH zu richten, andernfalls gilt die Rechnung als anerkannt. Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind sämtliche Rechnungsbeträge binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig und spesenfrei zahlbar – einlangend am Konto der MMF GmbH. Die MMF GmbH ist zu jedem beliebigen Zeitpunkt, jedenfalls aber wöchentlich, berechtigt, Rechnung zu legen.

6.2 Unbare Zahlung

Bei vereinbarter unbarer Zahlung hat eine Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto so zeitgerecht zu erfolgen, dass der Rechnungsbetrag spätestens zu der in der Rechnung angegebenen Fälligkeit einlangt. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einlangens auf dem Geschäftskonto der MMF GmbH als geleistet.

6.3 Tilgungswirkung

Einlangende Zahlungen tilgen zuerst die Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld.

6.4 Verzug

Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft und ist ein Skontoabzug bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen samt Zinsen und Kosten auch für nachfolgende Rechnungsbeträge unzulässig. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist die MMF GmbH unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verrechnen. Die Verzugszinsen werden nach Ablauf von zwei Monaten nach Fälligkeit kapitalisiert. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde der MMF GmbH die entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal EUR 5,-- zuzüglich Porto pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 15,-- zu ersetzen. Darüber hinaus sind alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, insbesondere die Kosten eines Inkassoinstitutes (entsprechend der Verordnung des BMwA über Höchstsätze der Inkassoinstitute) und die Kosten der Beiziehung eines Rechtsanwaltes nach den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) in der jeweils geltenden Fassung.

6.5 Terminverlust

Soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen abzustatten hat, wird vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständigen Teilzahlungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden.


7 Gewährleistung und Haftung

7.1 Gewährleistung

Ist ein Mangel auf eine besondere Weisung des Kunden, die vom Kunden beigestellten Ausführungsunterlagen oder das vom Kunden beigestellte Material zurückzuführen, so ist die MMF GmbH von der Gewährleistung hinsichtlich dieses Mangels frei, wenn sie den Kunden warnt und dieser den vorgebrachten Bedenken nicht Rechnung getragen hat oder wenn die MMF GmbH diese Mängel trotz Beachtung der pflichtgemäßen Sorgfalt nicht erkannt hat oder nicht hätte erkennen können. Abweichend von den Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches gilt eine Gewährleistungsfrist von 6 (sechs) Monaten als vereinbart. Die Gewährleistung und die Gewährleistungsfrist beginnen mit der Übernahme der Leistung. Das Vorhandensein eines Mangels ist vom Unternehmer zu beweisen, die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.

7.1.1 Toleranzen

Die von der MMF GmbH geschuldeten Toleranzen werden in der Auftragsbestätigung angegeben. Kommt eine ausdrückliche Vereinbarung nicht zustande, gilt eine maximale Fehlertoleranz von 0,9% als vereinbart. Toleranzen für Sichtprüfung und manuelle Bearbeitung können erst nach Festlegung der zu bearbeitenden Problemstellungen angegeben werden. Für derartige Leistungen gilt eine maximale Fehlertoleranz von 0,9% als vereinbart. Eine 0%-Fehlerquote wird in jedem Fall nur bei ausdrücklich und schriftlich getroffener Vereinbarung geschuldet.

7.1.2 Untersuchungs- und Rügepflicht

Der Kunde hat die erbrachte Leistung unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen und eventuelle Mängel unverzüglich, spätestens jedoch drei Werktage nach Erbringung der Leistung, schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Leistung als genehmigt.

7.1.3 Gewährleistungsbehelfe

Bei Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Mangels hat die MMF GmbH die Wahl nachzubessern oder eine angemessene Preisminderung vorzunehmen. Ist die Verbesserung ausgeschlossen, gewährt die MMF GmbH eine anteilige Minderung des vereinbarten Entgelts. Die Minderung ist nur für den Anteil der Leistung geschuldet, für den die vereinbarte oder branchenübliche Fehlertoleranz überschritten wurde.

7.2 Haftung

Schadenersatzansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen; sie verjähren jedoch nach Ablauf eines Jahres von dem Zeitpunkt an, zu welchem der Ersatzberechtigte von dem Schaden Kenntnis erlangt. Die Haftung ist auf Fälle, in denen ein Schaden von der MMF GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, beschränkt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist vom Kunden zu beweisen. Die Haftung für Folgeschäden und Vermögensschäden, entgangener Gewinn, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsenverluste und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Die MMF GmbH haftet maximal nach Maßgabe der abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung von EUR 1,500.000,--, wobei die Haftung auf die für einen konkreten Schadensfall zur Verfügung stehende Versicherungssumme beschränkt ist.


8 Sonstige Bestimmungen

8.1 Aufrechnung mit Gegenforderungen

Der Kunde kann mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von der MMF GmbH nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung in einem rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit steht und die Forderung schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde.

8.2 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ebenso müssen alle das Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen schriftlich erfolgen.

8.3 Zustellungen und Willenserklärungen

Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss die maßgeblichen Daten vollständig und richtig anzugeben. Bei unrichtigen, unvollständigen und unklaren Angaben durch den Kunden haftet dieser für alle der MMF GmbH daraus entstehenden Kosten. Zustellungen und Willenserklärungen erfolgen bis zur schriftlichen Bekanntgabe einer anderen Anschrift rechtswirksam an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Adresse. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen des Namens, der Anschrift bzw. einen Wechsel des Sitzes unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Im Unterlassungsfall können wirksame Zustellungen an die zuletzt bekannt gegebene Adresse des Kunden vorgenommen werden.

8.4 Unwirksamkeit, Salvatorische Klausel

Bei Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen und die unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge aufrecht. An Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen Bestimmung dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt.

8.5 Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Vereinbarter Erfüllungsort gemäß § 88 Abs. 1 der Jurisdiktionsnorm und Ort des Wahlgerichtsstandes ist die Landeshauptstadt desjenigen Bundeslandes, in welchem die MMF GmbH ihren Sitz hat.